Teile der Hartz-IV-Reform verfassungswidrig

Die Betreuung von etwa sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern muss neu geregelt werden. Die 2005 in Kraft getretene Arbeitsmarkt- und Sozialreform verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Donnerstag:
Dass die Zusammenlegung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig ist.

Wirtschaftspolitik – Wirtschaft – FAZ.NET

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