Auf der sicheren Seite:
Betreiber rein privater Homepages müssen auf den Seiten keine Angaben
zu sich selbst machen. Wer das Risiko einer Abmahnung ausschließen
will, sollte das zur Sicherheit aber trotzdem tun, rät die in München
erscheinende Internet-Zeitschrift „Tomorrow“ (Ausgabe 12/2008). Denn je
nach Rechtsprechung könne schon bei einem Betreiber, der zwar ohne
Verdienstabsicht, aber regelmäßig etwas online stellt,
„Geschäftsmäßigkeit“ vorliegen – und dann ist laut Telemediengesetz
(TMG) die sogenannte Anbieterkennzeichnung Pflicht.
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